AGB
1. Geltungsbereich:
a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung sind Bestandteil aller unserer gegenwärtigen Leistungen. Etwaige eigene, von diesen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden hiermit außer Kraft gesetzt.
b) Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen oder
Änderungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Gleiches gilt die Zusicherung von Eigenschaften.
2. Anwendbares Recht:
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Q2B/ULTIMO-Partner OTTEN&PARTNER CONSULTING und seinem Auftraggeber bestimmt sich unabhängig von Staatszugehörigkeit oder Wohnsitz des Auftraggebers nach deutschem Recht.
3. Gerichtsstandsvereinbarung:
Als Gerichtsstand wird hiermit der Sitz unserer Firma vereinbart. Dies gilt für alle unsere Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, die nicht zu den In § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
4. Angebot und Annahme:
Angebote von unserer Seite gelten max. 6 Wochen und sind bis zu ihrer Annahme frei widerruflich.
5. Preise:
Die Preise für unsere Leistungen, insbesondere für das Verbuchen der lfd. Geschäftsvorfälle und für die Ausführung der Lohnabrechnung ergeben sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot, bzw. aus der jeweils gültigen Preisliste. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe hat der Auftraggeber zusätzlich zu entrichten.
6. Leistung- und Lieferung:
a) Art und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus der jeweiligen Auftrags-bestätigung bzw. dem Vertrag bzw. Auftrag, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer erteilt hat.
b) Die Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten hängt im Wesentlichen von der Erfüllung der vom Auftraggeber übernommenen Pflichten (dazu zählen z.B. die termingerechte Beibringung vollständiger und richtiger Unterlagen usw.) ab.
c) Andere Rechte als Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag kann der Auftraggeber, wenn wir mit der Auswertung der Unterlagen in Verzug geraten, nicht geltend machen. Zuvor hat er uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen zu setzen. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung umfasst entfernte Schäden nicht. Die Haftungshöchstsumme beträgt € 1.250,00.
7. Annahmeverzug des Auftraggebers:
Wir sind berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist und vorheriger Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Auftraggeber seinerseits mit der Mithilfe (Einreichung von Unterlagen) in Verzug gerät.
Als Schadenersatzpauschale werden dann pro Monat 24% der bis dahin fällig gewordenen durchschnittlichen monatlichen Vergütung erhoben, wenn nicht nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines tatsächlichen entstanden höheren Schadens bleibt dennoch vorbehalten.
8. Vorzeitige Beendigung:
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung auf fällige Forderungen des Auftragnehmers mehr als 4 (vier) Wochen in Verzug und/oder erklärt der Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit den Vertrag beenden zu wollen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Restlaufzeit des Vertrages - zeitanteilig auf die Restvertragsdauer gerechnet - eine Schadenersatzpauschale von 24% der bislang fällig gewordenen durchschnittlichen monatlichen Vergütung pro Ausfallmonat zu erheben, wenn nicht nachweislich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines tatsächlichen entstanden höheren Schadens bleibt dennoch vorbehalten.
9. Zahlungen:
a) Der auf der Rechnung angegebene Betrag ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen gelten mit Eingang auf unserem Konto als bewirkt.
b) Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen. Im Falle ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt der Auftraggeber sämtliche Diskont- und Wechselspesen.
c) Soweit ein im Bankeinzugsverfahren bzw. Lastschriftverfahren seitens des Auftragnehmers eingezogener Betrag mangels Deckung von dem Konto des Auftragnehmers, sowie auch sonstigen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, zurückgebucht wird, trägt der Auftraggeber die dem Auftragnehmer insoweit entstandenen Bank kosten.
d) Ist der Auftraggeber aus mehreren Schuldverhältnissen zur Zahlung verpflichtet so bestimmen wir, welche Schuld mit einem Zahlungseingang seinerseits getilgt wird. Die §§ 366 und 367 BGB finden keine Anwendung.
e) Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
f) Aufgrund eines Gegenanspruchs, der nicht aus demselben Vertrag-Verhältnis stammt, steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu.
10.Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des von unseren Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder in Höhe von 5 (fünf)% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank.
11. Haftung:
Die Haftung des Auftragnehmers wird für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 1250,00 € für ein Schadenereignis beschränkt. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung unbeschränkt.
12.Abtretungsverbot:
Ohne unsere vorherige Zustimmung sind Rechte aus jeglicher Geschäftsbeziehung mit uns nicht auf Dritte übertragbar.
13.Aufbewahrungspflicht:
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen des Auftraggebers erlischt 36 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

